Rechtsprechung
FG Saarland, 04.02.2003 - 2 V 256/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Umsatzsteuer aus der Fortführung des Unternehmens des Schuldners durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 215 Abs. 2 AO, §§ 55 Abs. 2, 22 Abs. 2 InsO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer; vorläufiger Insolvenzverwalter; Masseverbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 594
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01
Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners; …
Auszug aus FG Saarland, 04.02.2003 - 2 V 256/02
Für diese Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof â?? BGH â?? im Hinblick auf die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens und die Systematik des Gesetzes mit überzeugenden Gründen entschieden, dass § 55 Abs. 2 InsO weder unmittelbar noch entsprechend auf Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters angewandt werden darf, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners nicht übergegangen ist (Urteil vom 18. Juli 2002 IX ZR 195/01, Der Betrieb â?? DB â?? 2002, 2100). - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Saarland, 04.02.2003 - 2 V 256/02
Dabei brauchen die für die UnrechtmäÃ?igkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH, Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, Bundessteuerblatt â?? BStBl â?? [Teil] III 1967, 533, und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Saarland, 04.02.2003 - 2 V 256/02
Dabei brauchen die für die UnrechtmäÃ?igkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH, Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, Bundessteuerblatt â?? BStBl â?? [Teil] III 1967, 533, und vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
- FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 5048/04
Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Wenn der Geschäftsführer abweichend von der tatsächlichen Rechtslage nach der InsO seine Rechte nicht in vollem Umfang wahrnimmt, so wirkt sich diese Verhaltensweise auch hier nicht zu Lasten des Fiskus aus; seine Haftung endet deswegen nicht früher (Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 4.2.2003 2 V 256/02, EFG 2003, 594). - FG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - 2 V 362/03
Haftung des Geschäftsführers bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Nimmt der Ast. jedoch seine Rechte nicht in vollem Umfange wahr, kann dies nicht zu Lasten des FA gehen (insoweit wohl auch Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 10. April 2000, II 39/2000, II 39/00, DZWIR 2001, 439; entsprechend wohl auch FG des Saarlandes, Beschluss vom 04. Februar 2003, 2 V 256/02, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 594 zum umgekehrten Fall der Inanspruchnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters, deren Rechtmäßigkeit bei einer vergleichbaren Fallgestaltung verneint wird). - FG Saarland, 20.10.2003 - 1 V 298/03
Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch die Bestellung eines …
Bei derartigen Fallgestaltungen spreche man vom "halbstarken" vorläufigen Insolvenzverwalter (FG Saarland vom 4. Februar 2003 2 V 256/02, EFG 2003, 594). - LG Mönchengladbach, 27.07.2012 - 11 O 289/11
Schadensersatz gegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter nach Aufhebung eines …
Die Entscheidungen des BAG (Urteil vom 04.12.2002, 10 AZR 16/02, zitiert nach juris) und des FG Saarland (Urteil vom 04.02.2003, 2 V 256/02, zitiert nach juris) befassen sich dagegen mit Fällen, in denen dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine ausdrückliche Ermächtigung zum Forderungseinzug erteilt war.